ElektroG

Hinweise zur Entsorgung von Elektroaltgeräten

Informationen für private Endnutzer gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Altgeräte dürfen nicht über den unsortierten Siedlungsabfall bzw. Hausmüll entsorgt werden, sondern sind getrennt zu erfassen und den vorgesehenen Sammel- und Rückgabesystemen zuzuführen.

Batterien, Akkus und Lampen

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle grundsätzlich vom Altgerät zu trennen. Ausnahmen gelten insbesondere, wenn Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät weist darauf hin, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Möglichkeiten der Rückgabe

Altgeräte aus privaten Haushalten können insbesondere bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie bei Rücknahmestellen von Herstellern und Vertreibern abgegeben werden. Die Adressen kommunaler Sammelstellen erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung. Für rücknahmepflichtige Vertreiber gelten zusätzlich die gesetzlichen Rücknahmeregeln des ElektroG.

Datenschutz bei Altgeräten

Altgeräte können personenbezogene Daten enthalten. Für die Löschung personenbezogener Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät ist der jeweilige Endnutzer selbst verantwortlich.

Registrierung

Smart-Gift · WEEE-Reg.-Nr. DE 74618751 · Geräteart: Kleingeräte